Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, gelten die nachstehenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen für sämtliche Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen, sowie Geschäftsbeziehungen im Geschäftsverkehr mit unseren Kunden. Abweichenden Bedingungen, insbesondere der Einkaufsbedingungen des Kunden, wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Es wird vereinbart, dass diese Bedingungen des Kunden keinerlei Anwendung finden sollen.
Im Rahmen der laufenden Geschäftsbeziehung unter Kaufleuten werden diese Bedingungen auch dann Bestandteil der Verträge mit unserem Hause, wenn wir im Einzelfall nicht ausdrücklich auf die Einbeziehung bei Vertragsschluss hingewiesen haben.
Die in den Verkaufsunterlagen oder Katalogen unseres Hauses sowie im Internet enthaltenen Angebote sind grundsätzlich stets freibleibend, d.h. nur als Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes im Rechtssinne durch den Kunden zu verstehen. Aufträge gelten unsererseits dann als angenommen, wenn sie durch uns entweder schriftlich bestätigt oder unverzüglich nach Auftragseingang bzw. termingemäß durchgeführt werden.
Soweit Angestellte oder andere Personen, wie z.B. Handelsvertreter, mündliche Nebenabreden treffen oder Zusicherungen abgeben, die über die im schriftlichen Kaufvertrag abgegebenen Zusagen mit unserem Hause hinausgehen, bedürfen diese Zusicherungen und Nebenabreden stets der schriftlichen Bestätigung unsererseits, damit sie wirksam in den Vertrag einbezogen werden. Mündliche Erklärungen von Personen, die zur Vertretung unsererseits unbeschränkt oder nach Außen hin unbeschränkt bevollmächtigt sind, bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt.
Sämtliche Pflichten, die über unsere Pflicht als Verkäufer hinausgehen, wie z.B. die übernahme von Beratungs- oder Planungsleistungen bedürfen einer besonderen Vereinbarung und werden nur gegen zusätzliche Vergütung übernommen.
Wünsche des Kunden zur nachträglichen Reduzierung oder Stornierung eines rechtswirksamen Auftrages können nur aufgrund besonderer Vereinbarung und - sofern es sich nicht um Lagerware handelt - nur dann berücksichtig werden, wenn es uns möglich ist, die Ware kostenfrei ohne zusätzlichen Aufwand zurückzunehmen. In jedem Fall sind wir berechtigt, im Falle der kulanzweisen Zurücknahme gemäß der vorstehenden Bestimmungen eine Aufwandspauschale von 10% dem Kunden in Rechnung zu stellen. Der Kunde hat das Recht, uns einen geringeren Aufwand nachzuweisen.
Im Fall der Irrtumsanfechtung durch den Kunden haben wir gemäß § 122 BGB Anspruch auf Ausgleich des uns durch die Irrtumsanfechtung entstandenen Schadens.
Die Kunden stimmen hiermit ausdrücklich zu, dass wir im Rahmen der Geschäftsverbindung, die bei der Geschäftsverbindung gewonnenen personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes anwenden und verarbeiten dürfen.
Mit der Bereitstellung der Ware ab Werk am vereinbarten Lieferort durch uns geht die Gefahr auf den Kunden über. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Kunden verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft unsererseits gegenüber dem Kunden dem Versand gleich. Der Nachweis der Anzeige der Versandbereitschaft gilt mit dem Nachweis der Absendung der Anzeige der Versandbereitschaft unter Hinzurechnung von zwei Werktagen als erbracht.
Teillieferungen sind in dem für den Kunden zumutbaren Umfang ausdrücklich zulässig. Aus fertigungstechnischen Gründen behalten wir uns bei Sonderanfertigungen eine 10%ige Mehr- oder Minderlieferung vor.
Werden uns nach Vertragsschluss Tatsachen bekannt, insbesondere Zahlungsverzug hinsichtlich früherer Lieferungen, die nach pflichtgemäßem kaufmännischen Ermessen darauf schließen lassen, dass unsere Ansprüche durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet sind, sind wir berechtigt, unter Setzung einer angemessenen Frist, vom Kunden nach dessen Wahl Zug-um-Zug-Zahlung oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen und im Verweigerungsfalle vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass der Kunde hier Ansprüche auf Schadensersatz und/oder Aufwendungsersatz gegenüber uns anstelle der Leistung geltend machen kann. Die Rechnungen für bereits erfolgte Teillieferungen können wir in diesem Fall sofort fällig stellen.
Evtl. vereinbarte Lieferfristen beginnen erst rechtlich verbindlich mit einer Anzahlung des vereinbarten Preises (inklusive Mehrwertsteuer) durch den Kunden. Wir liefern ab Werk, Mindestbestellwert: 150 € / Lieferung, darunter 20 € MMZ.
Die Lieferfrist verlängert sich auch innerhalb des Verzugs angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhersehbaren, nach Vertragsschluss eintretenden Hindernissen, die wir nicht zu vertreten haben, wie z.B. Streik, Aussperrung oder Störung der Verkehrswege sowie Betriebsstörungen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Vertragsgegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn Umstände bei Sublieferanten unsererseits eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Kunden schnellstmöglich mit. Der Kunde kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern wollen. Erklären wir uns diesbezüglich nicht, kann der Kunde zurücktreten. Schadensersatzansprüche und/oder Aufwendungsersatzansprüche des Kunden sind in diesem Fall ausgeschlossen. Die vorstehenden Regelungen gelten für den Kunden entsprechend, falls Hindernisse beim Kunden selbst auftreten.
Wir haften hinsichtlich rechtzeitiger Lieferung innerhalb der vereinbarten Lieferfrist nur für eigenes Verschulden und das unserer Erfüllungsgehilfen. Für Verschulden von Sublieferanten haften wir nicht, da diese nicht als unsere Erfüllungsgehilfen gelten. Wir sind jedoch verpflichtet, auf Verlangen evtl. gegen unsere Sublieferanten bestehende Ansprüche an unseren Käufer abzutreten.
Soweit Verpackung erforderlich ist, wird diese gesondert berechnet.
Eine Rücknahme von Verpackungsmaterial durch uns ist ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, das Verpackungsmaterial einem geeigneten Entsorgungsunternehmen zu übergeben.
Unsere Preise verstehen sich stets zzgl. der zur Zeit der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer.
Wenn nichts anderes vereinbart ist, gilt der Kaufpreis beim Empfang der Ware ohne Abzug als sofort fällig. Auf Zahlungen innerhalb von 10 Tagen ab Fälligkeit gewähren wir 2% Skonto.
Wir haben ausdrücklich das Recht, Anzahlungen oder Vorschusszahlungen bis zur Höhe des vollständigen Preises zu verlangen. Kommt der Kunde unseren Aufforderungen zur Anzahlung oder Vorschusszahlung nicht innerhalb der gesetzten Frist nach, so sind wir berechtigt, im Weigerungsfalle vom Vertrag zurückzutreten, wobei Rechnungen für bereits erfolgte Teillieferungen sofort fällig gestellt werden können. In diesem Fall hat der Kunde keinerlei Schadensersatzansprüche und/oder Aufwendungsersatzansprüche statt der Leistung gegenüber uns, da keine Pflichtverletzung unsererseits vorliegt.
Wechsel werden als Zahlungsmittel ausdrücklich ausgeschlossen. Gutschriften über Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Evtl. vereinbarte Skonti werden unsererseits nicht mehr gewährt, soweit sich unser Kunde mit der Bezahlung früherer Lieferungen bzw. Leistungen in Verzug befindet.
Unsere Forderungen werden sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden oder Tatsachen bekannt sind, die darauf schließen lassen, dass die Kaufpreisansprüche unsererseits durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet sind. Auch sind wir dann berechtigt, weitere Zahlungen Zug-um-Zug von der Stellung entsprechender werthaltiger Sicherheiten abhängig zu machen.
Soweit unser Kunde ein Unternehmer ist, wird vereinbart, dass kein Zurückbehaltungsrecht und kein Aufrechnungsrecht des Kunden besteht, soweit die Gegenforderung nicht ausdrücklich anerkannt, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Das Schweigen unsererseits auf Reklamationen des Kunden gilt nicht als Anerkennung oder Unstrittigstellung.
Gerät unser Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, nach vorheriger Mahnung unsere Ware zurückzunehmen, ggf. den Betrieb des Kunden zu betreten und unsere Ware wieder an uns zu nehmen. Außerdem können wir die Wegschaffung von nicht gelieferter Ware durch den Kunden untersagen.
Wir behalten uns das Eigentum an unseren Waren bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises vor. Bei Waren, die unser Kunde im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung bezieht, behalten wir uns das Eigentum vor, bis sämtliche Forderungen unsererseits gegenüber dem Kunden aus der Geschäftsbeziehung, einschließlich der künftig entstehenden Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen - soweit diese bereits bestimmbar sind - beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen unsererseits in eine laufende Rechnung aufgenommen worden sind und Saldo gezogen und anerkannt ist. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist der Kunde nach unserer Mahnung zur Herausgabe der Ware verpflichtet.
Wird unsere Ware vom Kunden zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für uns ohne, dass wir hieraus verpflichtet werden. Bei Verarbeitung zusammen mit uns nicht gehörender Ware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes unserer Ware zu den anderen Waren zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Wird unsere Ware mit uns nicht gehörender Ware verbunden, vermischt oder vermengt, werden wir Miteigentümer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Der Kunde überträgt uns bereits jetzt das Miteigentum. Erwirbt unser Kunde durch die Verbindung, Vermischung oder Vermengung Alleineigentum, so überträgt er bereits jetzt das Miteigentum nach dem Verhältnis des Wertes unserer Ware zu der anderen Ware im Zeitpunkt der Verbindung, Vermischung oder Vermengung. Unser Kunde verwahrt in all den oben genannten Fällen die Ware für uns unentgeltlich.
Wird unsere Ware allein oder zusammen mit uns nicht gehörender Ware veräußert, tritt unser Kunde bereits im Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit uns die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes unserer Ware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab. Wir nehmen hiermit die Abtretung ausdrücklich an. Soweit die weiterveräußerte Vorbehaltsware im Miteigentum unsererseits steht, erstreckt sich die Abtretung der Forderung auf den Betrag, der unserem Anteilswert am Miteigentum entspricht.
Unser Kunde ist zur Weiterveräußerung und zur Verwendung im üblichen ordnungsgemäßen Geschäftsgang ausdrücklich ermächtigt, insoweit, dass die Forderungen gemäß den vorstehenden Regelungen auf uns tatsächlich übergehen. Soweit ein Abtretungsverbot des Kunden wirksam mit Dritten vereinbart worden ist, erlischt das Recht zur Weiterveräußerung. Zu anderen Verfügungen über unsere Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist unser Kunde nicht berechtigt. Ein Abtretung im Wege des echten Facturing ist unserem Kunden nur dann gestattet, wenn er uns dies unter Bekanntgabe der Facturing-Bank und seiner dort unterhaltenden Konten anzeigt und der Facturing-Erlös den Wert der gesicherten Forderung unsererseits übersteigt. Mit der Gutschrift der Facturing-Erlöse wird die Forderung unsererseits sofort fällig.
Wir ermächtigen unseren Kunden, unter Vorbehalt des Widerrufs und bei bekannt werden von Gründen, die nach pflichtgemäß kaufmännischem Ermessen darauf schließen lassen, dass unsere Kaufpreisansprüche durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufer gefährdet werden, zur Einziehung der oben genannten Forderungen. Wir werden von unserer eigenen Einziehungsbefugnis solange keinen Gebrauch machen, solange uns keine Gründe bekannt werden, die an der Erfüllung der Zahlungsverpflichtung des Kunden berechtigte Zweifel entstehen lassen.
über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die an uns abgetretene Forderung hat uns der Kunde unverzüglich unter übergabe der für den Widerspruch und die Geltendmachung unserer Rechte notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Auf unser Verlangen hat unser Kunde sämtliche Schuldner der an uns abgetretenen Forderungen mit Adresse zu benennen und diesen gegenüber unverzüglich die Abtretung anzuzeigen. Gleichzeitig hat uns unser Kunde darzulegen, inwieweit diese Forderungen bereits erfüllt wurden und zu welchem Zeitpunkt. Wir sind ermächtigt, gleichfalls den Schuldnern des Kunden die Abtretung selbst in diesem Fall anzuzeigen.
Mit Zahlungseinstellung und/oder Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens bzw. Beschluss zur Eröffnung des Liquidationsverfahrens erlöschen die Rechte des Kunden zur Weiterveräußerung automatisch, auch die Rechte zur Verwendung oder Einbau der Vorbehaltsware und die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen. Bei Scheckprotest erlischt die Einzugsermächtigung ebenfalls automatisch. Evtl. bestehende Rechte des Insolvenzverwalters bleiben vorbehalten.
übersteigt der Wert der eingeräumten Sicherheiten die Forderung unsererseits um mehr als 20%, so sind wir verpflichtet zur Rückübertragung oder Freigabe nach Wahl des Kunden.
Für Mängel haften wir wie folgt: Unsere Unternehmenskunden haben die empfangene Ware unverzüglich auf Mängel und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Tagen durch schriftliche Anzeige gegenüber uns zu prüfen. Bei beiderseitigen Handelsgeschäften unter Kaufleuten bleiben die §§ 377, 378 HGB ausdrücklich unberührt.
Stellt unser Kunde Mängel der Ware fest, darf er in keinster Weise darüber verfügen, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt wurde.
Unser Kunde ist verpflichtet, uns die beanstandete Ware zur Prüfung der Beanstandung auf seine Kosten in unserem Werk zur Verfügung zu stellen.
Mängelansprüche unserer Unternehmenskunden verjähren gegenüber uns in 12 Monaten. Mängelansprüche unserer Privatkunden verjähren gegenüber uns in 24 Monaten, bei neuen beweglichen Sachen und bei gebrauchten beweglichen Sachen in 12 Monaten. Evtl. bestehende Rückgriffsansprüche unserer Unternehmenskunden gemäß §§ 478, 479 BGB bleiben hiervon unberührt. Diese Rückgriffsansprüche bestehen allerdings nur, soweit unser Unternehmenskunde zwingend gemäß den gesetzlichen Vorschriften verpflichtet war, seine Ansprüche gegenüber seinen Kunden wiederum zu erfüllen. Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden – gleich aus welchem Rechtsgrund – gegenüber uns, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht in den Fällen der übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos durch uns. Dies gilt ferner nicht, soweit zwingend gemäß den gesetzlichen Vorschriften gehaftet wird, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen groben Verschuldens, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit kein grobes Verschulden vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine änderung der Beweislast zum Nachteil unseres Kunden ist damit nicht verbunden.
Soweit wir Produktbeschreibungen bzw. Gebrauchsanweisungen an den Kunden aushändigen, gelten diese als abschließende Beschaffenheitsvereinbarung im Sinne der gesetzlichen Vorschriften bzw. abschließende Verwendungszweckvereinbarung, wenn keine Beschaffenheitsvereinbarung vorliegt im Sinne der gesetzlichen Vorschriften als ausdrücklich vereinbart.
Farbliche Abweichungen, Abweichungen in der Größe, sowie Abweichungen im Material gelten ausdrücklich als Produktbeschaffenheit vereinbart, soweit sie eine Toleranzgrenze von 20% nicht übersteigen.
Alle von uns dem Kunden vorgelegten Unterlagen sowie mitgeteilte Konzepte und Ideen bleiben ausdrücklich unser Eigentum, auch wenn sie im Rahmen des Vertrages verwendet werden, solange nicht eine gesonderte Vereinbarung hierüber getroffen wird.
Sämtliche dem Kunden bekannt gewordenen sowie mitgeteilten Tatsachen aus unserem Unternehmen hat der Kunde ausschließlich im Rahmen des Vertrages zu verwenden. Eine Mitteilung dieser Tatsachen sowie Weitergabe von Unterlagen, die dem Kunden im Rahmen des Vertrags überreicht wurden an Dritte ist ausdrücklich ausgeschlossen und wird im Falle des Zuwiderhandelns von uns verfolgt.
Als Gerichtsstand zwischen uns und unseren Unternehmenskunden gilt der Sitz unseres Unternehmens als vereinbart. Als Erfüllungsort gegenüber all unseren Kunden für Lieferungen und Zahlungen gilt grundsätzlich – soweit nichts anderes vereinbart ist – ebenfalls unser Sitz.
Unsere Beziehungen zu unseren Kunden regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss nationaler und internationaler Handelsbestimmungen (UN-Kaufrecht, CISG) sowie unter Ausschluss der Verweisungen im internationalen deutschen Privatrecht, die zur Anwendung formaler und materieller Vorschriften ausländischen Rechts führen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, teilweise unwirksam bzw. undurchführbar sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen, teilweise unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung vereinbaren die Parteien eine Regelung zu setzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen, teilweise unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung am Nächsten kommt. Sollten die Parteien eine solche Einigung nicht herbeiführen, so tritt an die Stelle der unwirksamen, teilweise unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung nach Wunsch der Parteien diejenige gesetzliche Bestimmung die dem Sinn und Zweck der unwirksamen, teilweise unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung am Nächsten kommt.
Stand: Januar 2009